Veranstaltungen

Mitgliedschaft

Unser Verein hat Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Stimmberechtigt auf Mitgliederversammlungen sind alle volljährigen Mitglieder. Mitglied können alle natürlichen Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen.

 

Die Aufnahme ist grundsätzlich schriftlich beim Verein zu beantragen. Der engere Vorstand entscheidet darüber. Mitglieder haben grundsätzlich Zutritt zu allen schießsportlichen Veranstaltungen des Vereins. 

 

Folgende Beiträge sind vierteljährlich in Raten zu entrichten:

 

• Schüler, Jugendliche und Studenten:  20,00 € im Quartal

 

• Schützen, Damen und Junioren:       30,00 € im Quartal

 

• Ehrenmitglieder:                               frei

 

 

Aufnahmegebühr (einmalig):

 

Schützen, Damen und Junioren zahlen einmalig eine Aufnahmegebühr von 50,00 EuroSchüler und Jugendliche eimalig 15,00 Euro

 

 

 

Aufnahmeantrag:

 

Aufnahmeantrag 2024.pdf
PDF-Dokument [62.2 KB]
Druckversion | Sitemap
©
Wulsdorfer Schützenverein von 1861 e. V.